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LG Berlin, 20.09.2005 - 27 O 659/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Fassung des Unterlassungsgebots bei neutralen Fotos
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.03.2004 - VI ZR 217/03
Zulässigkeit der Verbreitung eines Bildnisses einer Begleitperson; Umfang des …
Auszug aus LG Berlin, 20.09.2005 - 27 O 659/05
Sie meint unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 09.023.2004 (NJW 2004, 1795), es habe kein absolutes Veröffentlichungsverbot verfügt werden dürfen, sondern nur eines, welches Veröffentlichungen umfasse, die keine Berichterstattungen über ein zeitgeschichtliches Ereignis darstellten und nahezu ausschließlich private Belange des Betroffenen zum Gegenstand hätten.In einem solchen Fall kann die erneute Verbreitung eines Bildnisses nicht generell verboten werden (vgl. BGH NJW 2004, 1795 ff.), sondern nur in dem im Tenor genannten Umfang.
Dies gilt auch in Ansehung der o.g. Entscheidung des Bundesgerichtshofes (NJW 2004, 1795 ff.): Dort ging es zwar gerade nicht um eine "kontextneutrale" künftige Verwendung des dort streitgegenständlichen Fotos, auf dem die hiesige Antragstellerin mit ihrer Mutter bei einer Gala abgebildet war.
- BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 758/97
Zur Bildberichterstattung über Prominente
Auszug aus LG Berlin, 20.09.2005 - 27 O 659/05
Das Foto, das nur den Kopf der Antragstellerin zeigt, ist nämlich ein so genanntes kontextneutrales Porträtfoto, das zulässigerweise dazu verwendet werden dürfte, eine Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis zu illustrieren (vgl. BVerfG NJW 2001, 1921, 1924 f.).